Spezielle Wünsche zur Fertigung Ihrer Produkte, die Sie uns per Bestellnotiz mitgeteilt haben, sind kein Bestandteil des Kaufvertrags. Wir bemühen uns grundsätzlich, kundenseitige Sonderwünsche zu erfüllen; eine Nichterfüllung solcher Vorgaben stellt jedoch keinen Reklamationsgrund dar.